Gemeinsame Erklärung der Behindertenbeauftragten: Impfangebote für Menschen mit Behinderung

Impfen nach Risiko: Menschen mit Behinderungen und einem sehr hohen Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf müssen jetzt ein Impfangebot erhalten – sie dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn immer mehr Gruppen ohne Vorer-krankungen vorgezogen werden.

Unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) wurde die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) vom Bundesgesundheitsmi-nisterium erlassen. Eine Priorisierung ist erforderlich, weil immer noch zu wenig Impf-stoff zur Verfügung steht, um allen Menschen in Deutschland zeitnah ein Impfange-bot machen zu können. Nach und nach wurde jedoch die Verordnung verändert, bei-spielsweise, um bei der Wiederöffnung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Grundschulen den dort Tätigen Schutz vor einer Infektion zu bieten.

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