Trägerübergreifender Einsatz von Personal auch ohne Arbeitnehmerüberlassung möglich

Die Fachinformationen des Paritätischen Gesamtverband zum trägerübergreifenden Einsatz von Personal führt aus, wie ein trägerübergreifender Einsatz von Personal in der Corona-Krisenzeit gestaltet werden kann. In der Fachinformation wird auf die arbeits- und steuerrechtlichen Aspekte eingegangen.

Arbeits- und steuerrechtliche Aspekte des trägerübergreifenden Einsatzes von Personal vom 26.03.2020 (PDF)

Quelle: Paritätischer Gesamtverband